„Es fing mit einer kleinen Frage an – jetzt hängt deutlich mehr dran."
So wachsen viele unserer Mandate: aus einer kurzen Anfrage wird Stück für Stück sichtbar, wo Unterstützung fehlt. Wir denken die offenen Ecken mit, bevor sie zum Problem werden.
Kanzlei für Wirtschaftsrecht · Nürnberg
Wir beraten den Mittelstand, seine Gesellschafter und Unternehmerfamilien – vorausschauend bei Gründung, Umstrukturierung und Nachfolge, entschlossen im Gesellschafterstreit.
Willkommen
Mit Rechtsanwalt Alexander Klein berät Sie ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht – ein Titel, den die Rechtsanwaltskammer nur verleiht, wenn besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachgewiesen sind. Diese Spezialisierung prägt jede Empfehlung, die Sie von uns erhalten.
Sie gründen, strukturieren um, kaufen ein Unternehmen oder übergeben an die nächste Generation? Wir gestalten die Verträge und verhandeln für Sie – vom Geschäftsführervertrag bis zum Unternehmenskauf. Und wenn es unter Gesellschaftern knirscht, sichern wir Ihre Position, bevor aus Reibung ein Rechtsstreit wird.
Im Tagesgeschäft halten wir Ihnen den Rücken frei: belastbare Verträge mit Geschäftspartnern und Kunden, ein rechtssicher aufgestellter Vertrieb – vom Handelsvertretervertrag bis zum Franchisesystem.
Unsere Mandanten sind meist inhabergeführte Unternehmen, die kurze Wege schätzen. Genau so arbeiten wir: direkte Beratung durch den Anwalt, präzise Antworten, eine ehrliche Einschätzung der Rechtslage – ohne aufgeblähte Strukturen, ohne unnötige Zwischenschritte und ohne Stunden, die Sie nicht brauchen.
Wirtschaftsrechtliche Mandate enden nicht an Sprachgrenzen: internationale Gesellschafter, ausländische Vertragspartner und englischsprachige Vertragswerke gehören zum Kanzleialltag. Wir beraten durchgängig auch in englischer Sprache – vom Erstgespräch über die Verhandlung bis zur Vertragsdokumentation.
Counsel in English. We advise international clients and English-speaking stakeholders on German commercial and corporate law – company formations, shareholder agreements, distribution contracts and disputes. Meetings, negotiations and correspondence can be conducted entirely in English. More in English →
Aus dem Kanzleialltag
Drei Sätze, mit denen Mandate bei uns beginnen – vielleicht kommt Ihnen einer bekannt vor.
„Es fing mit einer kleinen Frage an – jetzt hängt deutlich mehr dran."
So wachsen viele unserer Mandate: aus einer kurzen Anfrage wird Stück für Stück sichtbar, wo Unterstützung fehlt. Wir denken die offenen Ecken mit, bevor sie zum Problem werden.
„Unsere Verträge passen nicht mehr zu dem, was wir heute sind."
Unternehmen entwickeln sich schneller als ihre Verträge. Wir bringen Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerverträge und Arbeitsverträge auf den Stand, den Ihre Struktur heute braucht.
„Der Vertrag ist geschlossen – und jetzt knirscht es."
Auch nach der Unterschrift ist selten alles verloren. Wir prüfen, verhandeln nach und sichern Ihre Position – damit die Sache für Sie wirtschaftlich so günstig wie möglich ausgeht.
Beratungsschwerpunkte
Was sich hinter den Schwerpunkten konkret verbirgt – zum Aufklappen:
Von der Gründung bis zum Verkauf – wir begleiten Gesellschaften und ihre Gesellschafter in allen Phasen:
Typische Mandate: Konflikt unter 50:50-Gesellschaftern · Gründung mit Holding-Struktur · Verkauf eines Familienunternehmens
Verträge und Strukturen für den Vertrieb – rechtssicher gestaltet und im Streitfall durchgesetzt:
Typische Mandate: Beendigung eines Handelsvertreterverhältnisses mit Ausgleichsanspruch · Aufbau eines Händlernetzes · AGB-Paket für den B2B-Vertrieb
Arbeitsrecht für Arbeitgeber des Mittelstands – gestaltend im Alltag, konsequent im Konflikt:
Typische Mandate: Trennung von einem Geschäftsführer · Kündigungsschutzverfahren nach Restrukturierung · Vertragsmuster für ein wachsendes Team
Vermögens- und Unternehmensnachfolge mit klaren Regeln – zu Lebzeiten und von Todes wegen:
Typische Mandate: Übergabe von GmbH-Anteilen an die nächste Generation · Pflichtteilsstreit unter Geschwistern
Steuerliche Gestaltung als Teil der rechtlichen Lösung – in enger Abstimmung mit Ihren Steuerberatern:
Typische Mandate: Einbringung in eine Holding · Verschonungsprüfung vor der Anteilsübertragung
Beratung und Verteidigung, bevor und nachdem der Staatsanwalt klingelt:
Typische Mandate: Vorwurf der Steuerhinterziehung · Vorwurf der Insolvenzverschleppung nach gescheiterter Sanierung
Strukturierte Konfliktlösung, wenn Beziehungen erhalten bleiben sollen:
Typische Mandate: festgefahrener Gesellschafterkonflikt im Familienunternehmen · Nachfolgestreit zwischen den Generationen
Vertiefende Beiträge zu ausgewählten Themen finden Sie im Ratgeber.
Aus der Praxis
Ausgangslage: ein Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage.
Weg: mehrjährige rechtliche Begleitung – Strukturen stabilisiert, Verträge neu geordnet.
Ergebnis: Heute führt das Unternehmen seinen Teilmarkt an.
Ausgangslage: ein Kaufvertrag, der Käufer und Verkäufer über Jahre aneinander bindet – quer durch mehrere Rechtsgebiete.
Weg: Begleitung weit über den Notartermin hinaus, durch stark veränderte betriebliche Lagen.
Ergebnis: das wirtschaftlich bestmögliche Ergebnis für unseren Mandanten – noch Jahre nach Vertragsschluss.
Ausgangslage: ein bereits geschlossener Vertrag mit einem Insolvenzschuldner, der zentrale Sicherungsrechte vermissen ließ – dem Mandanten drohte der vollständige Ausfall.
Weg: die Lücken benannt, den Vertrag nachgebessert, die Position im Verfahren gesichert.
Ergebnis: Der Großteil des Kaufpreises blieb beim Mandanten.
Mediation
Manche Konflikte gehören nicht vor Gericht – weil die Beziehung weitergehen soll: unter Gesellschaftern, im Familienunternehmen, mit langjährigen Vertragspartnern. Als Mediator (univ.) und unparteiischer Dritter führt Rechtsanwalt Alexander Klein die Beteiligten zu einer Lösung, die beide Seiten tragen.
Der Unterschied zur reinen Moderation: Fundierte Kenntnisse der rechtlichen, technischen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge fließen unmittelbar in das Verfahren ein – bis zur rechtssicher formulierten Abschlussvereinbarung.
Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur Konfliktlösung durch Vermittlung eines unparteiischen Dritten – vertraulich, ergebnisoffen und auf eine tragfähige Einigung ausgerichtet.
Ablauf & Honorar
Sie sollen jederzeit wissen, woran Sie sind – fachlich wie finanziell. So arbeiten wir zusammen:
Sie schildern Ihr Anliegen telefonisch oder über das Kontaktformular. Wir melden uns zeitnah mit einer ersten Einschätzung.
Wir klären Ausgangslage, Ziele und Erfolgsaussichten – und sprechen offen über die zu erwartenden Kosten, bevor sie entstehen.
Sie erhalten eine klare Vergütungsvereinbarung und werden über jeden wesentlichen Schritt auf dem Laufenden gehalten.
Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – der gesetzliche Standard, insbesondere in gerichtlichen Verfahren. Die Höhe richtet sich im Wesentlichen nach dem Gegenstandswert und ist damit von Beginn an kalkulierbar.
Für klar umrissene Leistungen – etwa Vertragsentwürfe, Gesellschaftsgründungen oder Prüfaufträge – vereinbaren wir auf Wunsch einen Festpreis. Volle Planungssicherheit, keine Überraschungen.
Bei laufender Beratung und komplexen Mandaten rechnen wir nach dokumentiertem Zeitaufwand ab – nachvollziehbar durch detaillierte Leistungsnachweise.
Unser Versprechen: keine Kosten ohne vorherige Absprache. Welches Modell zu Ihrem Anliegen passt, klären wir gemeinsam im Erstgespräch. In gerichtlichen Verfahren gelten mindestens die gesetzlichen Gebühren (§ 49b BRAO).
Häufige Fragen
Das besprechen wir offen, bevor Kosten entstehen. Für Verbraucher ist die Vergütung eines ersten Beratungsgesprächs gesetzlich begrenzt – auf höchstens 190 € zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer (§ 34 RVG). Für Unternehmen vereinbaren wir vorab einen klaren Rahmen. Nach der ersten Einschätzung erhalten Sie einen konkreten Kostenvorschlag für das weitere Vorgehen.
Alles, was den Sachverhalt dokumentiert: Verträge, Gesellschaftsverträge, Handelsregisterauszüge, Schriftverkehr und Bescheide – möglichst vollständig und chronologisch geordnet. Im Zweifel bringen Sie lieber mehr mit, wir sortieren gemeinsam.
In der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen. Wenn Fristen laufen, rufen Sie bitte zusätzlich an – so erkennen wir die Dringlichkeit sofort.
Wir tun, was in unserer Macht steht, um Ihre Sache zügig zu bearbeiten – und sagen ehrlich dazu: Bei Gerichten, Registern und Behörden sind wir auf Dritte angewiesen. Was wir sicherstellen können: konsequente Fristenüberwachung und Wiedervorlagen, damit nichts liegen bleibt.
Der Titel wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen und setzt nachgewiesene besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet voraus (Fachanwaltsordnung). Er ist mit einer jährlichen Fortbildungspflicht verbunden (§ 15 FAO).
Ja. Der Kanzleisitz ist Nürnberg, eine Vertretung ist weltweit möglich. Viele Abstimmungen lassen sich unkompliziert per Telefon oder Videokonferenz führen.
Ja, durchgängig: Erstgespräch, Verhandlung, Vertragsentwürfe und Schriftverkehr sind vollständig auch auf Englisch möglich – etwa für internationale Gesellschafter, ausländische Muttergesellschaften oder englischsprachige Vertragswerke. Einen englischsprachigen Überblick bietet die Seite English.
Immer dann, wenn eine geschäftliche oder persönliche Beziehung fortgeführt werden soll – etwa unter Gesellschaftern, in Familienunternehmen oder zwischen langjährigen Vertragspartnern. Mediation ist vertraulich, oft schneller und kostengünstiger als ein Prozess und führt zu einer Lösung, die beide Seiten tragen.
Das hängt von Vertrag und Rechtsgebiet ab: Vertrags- und handelsrechtliche Streitigkeiten sind im Firmen-Rechtsschutz häufig versichert, gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen dagegen oft ausgeschlossen. Wir prüfen die Eintrittspflicht gerne für Sie und übernehmen die Deckungskorrespondenz mit Ihrem Versicherer.
Kontakt
Anfragen gerne auf Deutsch oder Englisch – enquiries are welcome in English.
90455 Nürnberg
Postanschrift der Kanzlei · Termine nach Vereinbarung
90489 Nürnberg (Wöhrd)
Vor allem für Besprechungstermine: modulare Räumlichkeiten, die sich flexibel kombinieren lassen – geeignet auch für Gesellschafterversammlungen, Vertragsverhandlungen und Mediationen mit mehreren Beteiligten.
Termine nach Vereinbarung – auf Wunsch auch außerhalb üblicher Bürozeiten sowie telefonisch oder per Videokonferenz.
Telefonische Erreichbarkeit auf Anfrage – gerne vereinbaren wir einen Rückruftermin mit Ihnen.
Für Besprechungstermine in der Nunnenbeckstraße 6–8 stehen Parkmöglichkeiten direkt an der Zweigstelle zur Verfügung. Hinweise zur Anfahrt erhalten Sie gerne mit der Terminbestätigung.
Ratgeber
Ausgewählte Themen aus Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensnachfolge und Konfliktlösung – verständlich zusammengefasst.
Hinweis: Die Beiträge geben die Rechtslage zum jeweils angegebenen Stand allgemein wieder und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine Einschätzung Ihres konkreten Falls sprechen Sie uns gerne an.
Geschäftsführer haften der Gesellschaft gegenüber persönlich, wenn sie die „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“ verletzen (§ 43 GmbHG). Beruhigend ist: Für unternehmerische Entscheidungen besteht ein echter Ermessensspielraum. Wer auf angemessener Informationsgrundlage, frei von Interessenkonflikten und zum Wohl der Gesellschaft entscheidet, haftet nicht für den bloßen Misserfolg (Rechtsgedanke des § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG).
In der Krise verschärfen sich die Pflichten deutlich. Der Insolvenzantrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen – spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung (§ 15a InsO). Zahlungen nach Insolvenzreife muss der Geschäftsführer der Masse grundsätzlich persönlich erstatten (§ 15b InsO). Strafrechtlich riskant ist zudem das Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung (§ 266a StGB).
Stand: Juli 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Endet ein Handelsvertreterverhältnis, steht dem Vertreter für den aufgebauten Kundenstamm häufig ein Ausgleich zu: Voraussetzung ist, dass der Unternehmer aus der Geschäftsverbindung mit neu geworbenen oder wesentlich erweiterten Kunden auch nach Vertragsende erhebliche Vorteile zieht und der Ausgleich der Billigkeit entspricht (§ 89b Abs. 1 HGB).
Für Vertragshändler gilt der Anspruch nach ständiger Rechtsprechung entsprechend, wenn sie wie ein Handelsvertreter in die Vertriebsorganisation eingebunden sind und den Kundenstamm übertragen müssen. Praxistipp für beide Seiten: Kundenlisten, Umsatzentwicklung und Provisionsdaten laufend dokumentieren – sie entscheiden über die Berechnung.
Stand: Juli 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Die Übergabe eines Unternehmens ist ein Projekt von Jahren, kein einzelner Vertrag. Fünf Punkte stellen die Weichen:
Stand: Juli 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Streit unter Gesellschaftern entzündet sich meist an Gewinnverwendung, Geschäftsführervergütung, Informationsrechten – oder an der Blockade in der 50:50-Gesellschaft. Wer dann vorschnell eskaliert, verliert Gestaltungsspielraum; wer Fristen übersieht, verliert Rechte.
Fehlerhafte Gesellschafterbeschlüsse der GmbH sind entsprechend §§ 243 ff. AktG anzufechten – nach dem Leitbild der Rechtsprechung im Regelfall binnen Monatsfrist. Bei Personengesellschaften gilt seit der Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG, in Kraft seit 2024) ein eigenes Beschlussmängelrecht: Die Anfechtungsklage ist innerhalb von drei Monaten ab Bekanntgabe des Beschlusses zu erheben (§ 112 Abs. 6 HGB).
Einziehung von Geschäftsanteilen, Ausschluss eines Gesellschafters oder Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund sind möglich, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft – oft begleitet von einstweiligem Rechtsschutz. Häufig ist die Mediation der wirtschaftlich klügere Weg, gerade wenn die Gesellschaft fortgeführt werden soll; sie ist vertraulich (§ 4 MediationsG) und erhält Handlungsfähigkeit.
Die wirksamste Streitvermeidung liegt in der Satzung: durchdachte Bewertungs- und Abfindungsklauseln, Deadlock-Mechanismen für Pattsituationen, klare Regeln zu Wettbewerbsverboten und Informationsrechten.
Stand: Juli 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
For international clients
We advise international companies, investors and English-speaking private clients on German business law – with meetings, negotiations and correspondence conducted entirely in English.
Kanzlei Klein is a Nuremberg-based commercial law practice. You will be advised by Alexander Klein, German attorney at law (Rechtsanwalt) and Certified Specialist Lawyer for Commercial and Corporate Law (Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht), admitted to the Nuremberg Bar (Rechtsanwaltskammer Nürnberg) and a university-trained mediator. The practice focuses on owner-managed businesses, their shareholders and their management. Our largest clients operate internationally: typical matters include cross-border transactions, frequently with a UK or US nexus, and the review of English-language corporate agreements – with transaction volumes of up to €28 million.
You will always know where you stand, professionally and financially. Depending on the matter, fees follow the statutory German Attorneys’ Remuneration Act (RVG), a fixed fee agreed in advance, or transparent hourly billing with detailed time records. No costs are incurred without prior agreement.
Rechtsanwaltskanzlei Alexander Klein
Am Schwedengraben 11, 90455 Nuremberg, Germany
Meeting rooms: Nunnenbeckstraße 6–8, 90489 Nuremberg
Phone: +49 911 395 700 58
E-mail: info@der-anwalt.com
Enquiries are welcome in English – call directly or use the contact form (the form is labelled in German; feel free to write your message in English).
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The legally required pages – Impressum (provider identification), privacy policy and right-of-withdrawal information – are provided in German.
Karriere
Wirtschaftsrecht mit unternehmerischer Substanz, kurze Wege und Mandate, an denen man wächst: Wir freuen uns über Menschen, die mitgestalten wollen – unabhängig davon, ob gerade eine Stelle ausgeschrieben ist. Initiativbewerbungen sind bei uns ausdrücklich willkommen.
Mit Begeisterung für das Handels- und Gesellschaftsrecht – ob mit erster Berufserfahrung oder auf dem Weg zum Fachanwalt. Verhandlungssicheres Englisch ist ein Plus, kein Muss.
Anwalts- oder Wahlstation sowie Nebentätigkeit mit echter Mandatsarbeit statt Aktenablage – eng begleitet, mit Einblick in Verhandlung, Gestaltung und Prozess.
Sorgfältig, digital-affin und verbindlich im Mandantenkontakt. Voll- oder Teilzeit – sprechen Sie uns auf das passende Modell an.
Überzeugen Sie uns mit einem kurzen Anschreiben (Was reizt Sie am Wirtschaftsrecht? Warum wir?), Ihrem Lebenslauf und relevanten Zeugnissen – gern mit möglichem Eintrittstermin. Eine PDF-Datei genügt.
Wir sichten jede Bewerbung persönlich und melden uns zeitnah zurück. Absolute Vertraulichkeit ist selbstverständlich – auch gegenüber Ihrem aktuellen Arbeitgeber.
Hinweise zum Umgang mit Bewerberdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung (Abschnitt „Bewerbungen“). Alle Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter (m/w/d).
Rechtliches
Impressum und Pflichtangaben nach § 5 DDG.
Rechtsanwaltskanzlei Alexander Klein
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Zweigstelle (vorwiegend für Besprechungstermine):
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Verantwortlich für den Inhalt dieser Seiten ist Rechtsanwalt Alexander Klein.
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE313014112
Gesetzliche Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Berufsbezeichnungen wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Zuständige Rechtsanwaltskammer:
Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Fürther Straße 115, 90429 Nürnberg
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Die Regelungen sind über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) einsehbar.
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Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit deren Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie hierzu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB.)
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An: Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): _________________________________________________ Bestellt am (*) / erhalten am (*): __________________ Name des/der Verbraucher(s): _____________________ Anschrift des/der Verbraucher(s): _________________ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _____________________ Datum: ______________ (*) Unzutreffendes streichen. |