Kanzlei für Wirtschaftsrecht · Nürnberg

Klarheit im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Wir beraten den Mittelstand, seine Gesellschafter und Unternehmerfamilien – vorausschauend bei Gründung, Umstrukturierung und Nachfolge, entschlossen im Gesellschafterstreit.

Fachanwalt Handels- & Gesellschaftsrecht Mediator (univ.) RAK Nürnberg Beratung: Deutsch & Englisch
Rechtsanwalt Alexander Klein – Porträt (Platzhalterfoto)

Willkommen

Ihre Kanzlei für unternehmerische Entscheidungen


Mit Rechtsanwalt Alexander Klein berät Sie ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht – ein Titel, den die Rechtsanwaltskammer nur verleiht, wenn besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachgewiesen sind. Diese Spezialisierung prägt jede Empfehlung, die Sie von uns erhalten.

Sie gründen, strukturieren um, kaufen ein Unternehmen oder übergeben an die nächste Generation? Wir gestalten die Verträge und verhandeln für Sie – vom Geschäftsführervertrag bis zum Unternehmenskauf. Und wenn es unter Gesellschaftern knirscht, sichern wir Ihre Position, bevor aus Reibung ein Rechtsstreit wird.

Im Tagesgeschäft halten wir Ihnen den Rücken frei: belastbare Verträge mit Geschäftspartnern und Kunden, ein rechtssicher aufgestellter Vertrieb – vom Handelsvertretervertrag bis zum Franchisesystem.

Unsere Mandanten sind meist inhabergeführte Unternehmen, die kurze Wege schätzen. Genau so arbeiten wir: direkte Beratung durch den Anwalt, präzise Antworten, eine ehrliche Einschätzung der Rechtslage – ohne aufgeblähte Strukturen, ohne unnötige Zwischenschritte und ohne Stunden, die Sie nicht brauchen.

28 Mio. €Gesamtvolumen der größten begleiteten Transaktion
InternationalMandanten mit Auslandsbezug – Beratung auf Deutsch und Englisch
DirektmandatBeratung unmittelbar durch den Anwalt – ohne Zwischenschritte

Beratung auf Deutsch und Englisch

Deutsch

Wirtschaftsrechtliche Mandate enden nicht an Sprachgrenzen: internationale Gesellschafter, ausländische Vertragspartner und englischsprachige Vertragswerke gehören zum Kanzleialltag. Wir beraten durchgängig auch in englischer Sprache – vom Erstgespräch über die Verhandlung bis zur Vertragsdokumentation.

English

Counsel in English. We advise international clients and English-speaking stakeholders on German commercial and corporate law – company formations, shareholder agreements, distribution contracts and disputes. Meetings, negotiations and correspondence can be conducted entirely in English. More in English →

Aus dem Kanzleialltag

So fängt es oft an


Drei Sätze, mit denen Mandate bei uns beginnen – vielleicht kommt Ihnen einer bekannt vor.

„Es fing mit einer kleinen Frage an – jetzt hängt deutlich mehr dran."

So wachsen viele unserer Mandate: aus einer kurzen Anfrage wird Stück für Stück sichtbar, wo Unterstützung fehlt. Wir denken die offenen Ecken mit, bevor sie zum Problem werden.

„Unsere Verträge passen nicht mehr zu dem, was wir heute sind."

Unternehmen entwickeln sich schneller als ihre Verträge. Wir bringen Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerverträge und Arbeitsverträge auf den Stand, den Ihre Struktur heute braucht.

„Der Vertrag ist geschlossen – und jetzt knirscht es."

Auch nach der Unterschrift ist selten alles verloren. Wir prüfen, verhandeln nach und sichern Ihre Position – damit die Sache für Sie wirtschaftlich so günstig wie möglich ausgeht.

Beratungsschwerpunkte

Womit Sie zu uns kommen


Gesellschaftsrecht

  • Gründung, Umstrukturierung & Umwandlung von Gesellschaften
  • Gesellschafterstreit
  • Haftung von Geschäftsführern und Vorständen
  • M&A-Transaktionen
  • Unternehmensnachfolge

Handelsrecht

  • Recht der Handelsvertreter
  • Vertriebs- und Franchiseverträge
  • Gestaltung von Geschäftsbeziehungen

Arbeitsrecht

  • Arbeits- und Aufhebungsverträge
  • Kündigung und Kündigungsschutz
  • Geschäftsführer und leitende Angestellte
  • Umstrukturierung und Personalmaßnahmen

Erbrecht

  • Vermögens- und Unternehmensnachfolge
  • Gestaltung letztwilliger Verfügungen

Steuerrecht

  • Gestaltungsberatung
  • Steuerliche Begleitung von Transaktionen

Wirtschaftsstrafrecht

  • Beratung und Verteidigung im unternehmerischen Umfeld

Mediation

  • Außergerichtliche Konfliktlösung
  • Vermittlung als unparteiischer Dritter

Beratungsfelder im Detail

Was sich hinter den Schwerpunkten konkret verbirgt – zum Aufklappen:

Gesellschaftsrecht im Detail

Von der Gründung bis zum Verkauf – wir begleiten Gesellschaften und ihre Gesellschafter in allen Phasen:

  • Rechtsformwahl & Gründung (GmbH, UG, GmbH & Co. KG, Holding-Strukturen)
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
  • Gesellschafterversammlungen, Beschlussfassung & Beschlussmängelstreitigkeiten
  • Geschäftsführer: Anstellungsverträge, Vergütung, Abberufung, Organhaftung (§ 43 GmbHG)
  • Gesellschafterstreit einschließlich einstweiligen Rechtsschutzes
  • Umwandlungen nach dem UmwG: Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel
  • Unternehmenskauf und -verkauf (M&A): LoI, Due Diligence, Kaufvertrag, Garantien
  • Nachfolge- und Beteiligungsstrukturen

Typische Mandate: Konflikt unter 50:50-Gesellschaftern · Gründung mit Holding-Struktur · Verkauf eines Familienunternehmens

Handelsrecht im Detail

Verträge und Strukturen für den Vertrieb – rechtssicher gestaltet und im Streitfall durchgesetzt:

  • Handelsvertreterverträge, Provisions- und Ausgleichsansprüche (§ 89b HGB)
  • Vertragshändler- und Franchisesysteme
  • Vertriebsstrukturen einschließlich kartellrechtlicher Leitplanken
  • AGB und Rahmenverträge im unternehmerischen Geschäftsverkehr
  • Liefer- und Leistungsstörungen

Typische Mandate: Beendigung eines Handelsvertreterverhältnisses mit Ausgleichsanspruch · Aufbau eines Händlernetzes · AGB-Paket für den B2B-Vertrieb

Arbeitsrecht im Detail

Arbeitsrecht für Arbeitgeber des Mittelstands – gestaltend im Alltag, konsequent im Konflikt:

  • Arbeitsverträge, Vertragsmuster und variable Vergütungsmodelle
  • Geschäftsführer und leitende Angestellte: Anstellung, Trennung, nachvertragliche Wettbewerbsverbote
  • Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Umstrukturierung und Personalabbau, Betriebsübergang (§ 613a BGB)
  • Abmahnung, Zeugnis, Urlaubs- und Vergütungsfragen im laufenden Arbeitsverhältnis
  • Statusfragen: freie Mitarbeit und Scheinselbstständigkeit (Statusfeststellung, § 7a SGB IV)

Typische Mandate: Trennung von einem Geschäftsführer · Kündigungsschutzverfahren nach Restrukturierung · Vertragsmuster für ein wachsendes Team

Erbrecht im Detail

Vermögens- und Unternehmensnachfolge mit klaren Regeln – zu Lebzeiten und von Todes wegen:

  • Unternehmertestament und Erbverträge – abgestimmt auf den Gesellschaftsvertrag
  • Vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen
  • Pflichtteilsansprüche: Durchsetzung, Abwehr und Verzichtsgestaltungen
  • Erbengemeinschaften und deren Auseinandersetzung
  • Testamentsvollstreckung
  • Vorsorgevollmacht und unternehmerische Notfallplanung

Typische Mandate: Übergabe von GmbH-Anteilen an die nächste Generation · Pflichtteilsstreit unter Geschwistern

Steuerrecht im Detail

Steuerliche Gestaltung als Teil der rechtlichen Lösung – in enger Abstimmung mit Ihren Steuerberatern:

  • Steuerorientierte Strukturierung von Umwandlungen und Transaktionen (UmwStG)
  • Schenkung- und Erbschaftsteuer bei der Unternehmensnachfolge (§§ 13a, 13b ErbStG)
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren

Typische Mandate: Einbringung in eine Holding · Verschonungsprüfung vor der Anteilsübertragung

Wirtschaftsstrafrecht im Detail

Beratung und Verteidigung, bevor und nachdem der Staatsanwalt klingelt:

  • Verteidigung von Unternehmern, Geschäftsführern und leitenden Angestellten – u. a. bei Vorwürfen der Untreue, des Betrugs, von Insolvenz- und Bilanzdelikten, des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB) und im Steuerstrafrecht
  • Krisenreaktion bei Durchsuchung und Beschlagnahme
  • Zeugenbeistand
  • Vertretung geschädigter Unternehmen
  • Prävention und interne Aufklärung

Typische Mandate: Vorwurf der Steuerhinterziehung · Vorwurf der Insolvenzverschleppung nach gescheiterter Sanierung

Mediation im Detail

Strukturierte Konfliktlösung, wenn Beziehungen erhalten bleiben sollen:

  • Wirtschaftsmediation bei Gesellschafter-, Nachfolge- und Vertragskonflikten
  • Strukturierter Ablauf von der Auftragsklärung bis zur Abschlussvereinbarung
  • Vertraulichkeit kraft Gesetzes (§ 4 MediationsG)
  • Rechtssichere Abschlussvereinbarungen
  • Klare Rollentrennung: Vermittlung als Mediator oder Vertretung als Anwalt – beides zugleich im selben Konflikt schließt das Gesetz aus (§ 3 MediationsG)

Typische Mandate: festgefahrener Gesellschafterkonflikt im Familienunternehmen · Nachfolgestreit zwischen den Generationen

Vertiefende Beiträge zu ausgewählten Themen finden Sie im Ratgeber.

Aus der Praxis

Drei Mandate, drei Wege


Vom Sanierungsfall zur Spitzengruppe

Ausgangslage: ein Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage.

Weg: mehrjährige rechtliche Begleitung – Strukturen stabilisiert, Verträge neu geordnet.

Ergebnis: Heute führt das Unternehmen seinen Teilmarkt an.

Unternehmenskauf mit langem Atem

Ausgangslage: ein Kaufvertrag, der Käufer und Verkäufer über Jahre aneinander bindet – quer durch mehrere Rechtsgebiete.

Weg: Begleitung weit über den Notartermin hinaus, durch stark veränderte betriebliche Lagen.

Ergebnis: das wirtschaftlich bestmögliche Ergebnis für unseren Mandanten – noch Jahre nach Vertragsschluss.

Insolvenzplan: Vertrag ohne Sicherheiten

Ausgangslage: ein bereits geschlossener Vertrag mit einem Insolvenzschuldner, der zentrale Sicherungsrechte vermissen ließ – dem Mandanten drohte der vollständige Ausfall.

Weg: die Lücken benannt, den Vertrag nachgebessert, die Position im Verfahren gesichert.

Ergebnis: Der Großteil des Kaufpreises blieb beim Mandanten.

Mediation

Konflikte lösen, statt sie zu verschärfen


Manche Konflikte gehören nicht vor Gericht – weil die Beziehung weitergehen soll: unter Gesellschaftern, im Familienunternehmen, mit langjährigen Vertragspartnern. Als Mediator (univ.) und unparteiischer Dritter führt Rechtsanwalt Alexander Klein die Beteiligten zu einer Lösung, die beide Seiten tragen.

Der Unterschied zur reinen Moderation: Fundierte Kenntnisse der rechtlichen, technischen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge fließen unmittelbar in das Verfahren ein – bis zur rechtssicher formulierten Abschlussvereinbarung.

Kurz & klar

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur Konfliktlösung durch Vermittlung eines unparteiischen Dritten – vertraulich, ergebnisoffen und auf eine tragfähige Einigung ausgerichtet.

Erstgespräch anfragen

Ablauf & Honorar

Transparenz zu Ablauf und Kosten


Sie sollen jederzeit wissen, woran Sie sind – fachlich wie finanziell. So arbeiten wir zusammen:

1

Kontaktaufnahme

Sie schildern Ihr Anliegen telefonisch oder über das Kontaktformular. Wir melden uns zeitnah mit einer ersten Einschätzung.

2

Erstgespräch

Wir klären Ausgangslage, Ziele und Erfolgsaussichten – und sprechen offen über die zu erwartenden Kosten, bevor sie entstehen.

3

Mandat & Umsetzung

Sie erhalten eine klare Vergütungsvereinbarung und werden über jeden wesentlichen Schritt auf dem Laufenden gehalten.

Drei klare Abrechnungsmodelle

Gesetzliche Vergütung (RVG)

Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – der gesetzliche Standard, insbesondere in gerichtlichen Verfahren. Die Höhe richtet sich im Wesentlichen nach dem Gegenstandswert und ist damit von Beginn an kalkulierbar.

Kostenpauschale

Für klar umrissene Leistungen – etwa Vertragsentwürfe, Gesellschaftsgründungen oder Prüfaufträge – vereinbaren wir auf Wunsch einen Festpreis. Volle Planungssicherheit, keine Überraschungen.

Stundenhonorar

Bei laufender Beratung und komplexen Mandaten rechnen wir nach dokumentiertem Zeitaufwand ab – nachvollziehbar durch detaillierte Leistungsnachweise.

Unser Versprechen: keine Kosten ohne vorherige Absprache. Welches Modell zu Ihrem Anliegen passt, klären wir gemeinsam im Erstgespräch. In gerichtlichen Verfahren gelten mindestens die gesetzlichen Gebühren (§ 49b BRAO).

Häufige Fragen

Antworten vorab


Was kostet ein Erstgespräch?

Das besprechen wir offen, bevor Kosten entstehen. Für Verbraucher ist die Vergütung eines ersten Beratungsgesprächs gesetzlich begrenzt – auf höchstens 190 € zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer (§ 34 RVG). Für Unternehmen vereinbaren wir vorab einen klaren Rahmen. Nach der ersten Einschätzung erhalten Sie einen konkreten Kostenvorschlag für das weitere Vorgehen.

Welche Unterlagen sollte ich zum Termin mitbringen?

Alles, was den Sachverhalt dokumentiert: Verträge, Gesellschaftsverträge, Handelsregisterauszüge, Schriftverkehr und Bescheide – möglichst vollständig und chronologisch geordnet. Im Zweifel bringen Sie lieber mehr mit, wir sortieren gemeinsam.

Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung?

In der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen. Wenn Fristen laufen, rufen Sie bitte zusätzlich an – so erkennen wir die Dringlichkeit sofort.

Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Sache?

Wir tun, was in unserer Macht steht, um Ihre Sache zügig zu bearbeiten – und sagen ehrlich dazu: Bei Gerichten, Registern und Behörden sind wir auf Dritte angewiesen. Was wir sicherstellen können: konsequente Fristenüberwachung und Wiedervorlagen, damit nichts liegen bleibt.

Was bedeutet „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“?

Der Titel wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen und setzt nachgewiesene besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet voraus (Fachanwaltsordnung). Er ist mit einer jährlichen Fortbildungspflicht verbunden (§ 15 FAO).

Vertreten Sie Mandanten auch außerhalb von Nürnberg?

Ja. Der Kanzleisitz ist Nürnberg, eine Vertretung ist weltweit möglich. Viele Abstimmungen lassen sich unkompliziert per Telefon oder Videokonferenz führen.

Beraten Sie auch in englischer Sprache?

Ja, durchgängig: Erstgespräch, Verhandlung, Vertragsentwürfe und Schriftverkehr sind vollständig auch auf Englisch möglich – etwa für internationale Gesellschafter, ausländische Muttergesellschaften oder englischsprachige Vertragswerke. Einen englischsprachigen Überblick bietet die Seite English.

Wann ist Mediation der richtige Weg?

Immer dann, wenn eine geschäftliche oder persönliche Beziehung fortgeführt werden soll – etwa unter Gesellschaftern, in Familienunternehmen oder zwischen langjährigen Vertragspartnern. Mediation ist vertraulich, oft schneller und kostengünstiger als ein Prozess und führt zu einer Lösung, die beide Seiten tragen.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Das hängt von Vertrag und Rechtsgebiet ab: Vertrags- und handelsrechtliche Streitigkeiten sind im Firmen-Rechtsschutz häufig versichert, gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen dagegen oft ausgeschlossen. Wir prüfen die Eintrittspflicht gerne für Sie und übernehmen die Deckungskorrespondenz mit Ihrem Versicherer.

Kontakt

Gerne beantworten wir Ihre Fragen persönlich


Anfragen gerne auf Deutsch oder Englisch – enquiries are welcome in English.

Kanzleianschrift
Rechtsanwaltskanzlei Alexander Klein
Am Schwedengraben 11, 90455 Nürnberg
Zweigstelle · Besprechungsräume
Nunnenbeckstraße 6–8, 90489 Nürnberg
Vor allem für Besprechungstermine – modulare Räume, auch für Gesellschafterversammlungen. Anfahrt & Parken
Telefax
0911 / 89 366 223
Wichtiger Hinweis: Durch eine Anfrage kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Bitte übersenden Sie zunächst keine Originalunterlagen – und kündigen Sie eilige Fristsachen zusätzlich telefonisch an.
Vielen Dank! Ihre Nachricht wurde übermittelt – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Erreichbarkeit & Anfahrt

Kanzleianschrift Am Schwedengraben 11

90455 Nürnberg
Postanschrift der Kanzlei · Termine nach Vereinbarung

Zweigstelle · Besprechungsräume Nunnenbeckstraße 6–8

90489 Nürnberg (Wöhrd)
Vor allem für Besprechungstermine: modulare Räumlichkeiten, die sich flexibel kombinieren lassen – geeignet auch für Gesellschafterversammlungen, Vertragsverhandlungen und Mediationen mit mehreren Beteiligten.

Bürozeiten

Termine nach Vereinbarung – auf Wunsch auch außerhalb üblicher Bürozeiten sowie telefonisch oder per Videokonferenz.
Telefonische Erreichbarkeit auf Anfrage – gerne vereinbaren wir einen Rückruftermin mit Ihnen.

Parken an der Zweigstelle

Für Besprechungstermine in der Nunnenbeckstraße 6–8 stehen Parkmöglichkeiten direkt an der Zweigstelle zur Verfügung. Hinweise zur Anfahrt erhalten Sie gerne mit der Terminbestätigung.

Karriere

Verstärken Sie unsere Kanzlei


Wirtschaftsrecht mit unternehmerischer Substanz, kurze Wege und Mandate, an denen man wächst: Wir freuen uns über Menschen, die mitgestalten wollen – unabhängig davon, ob gerade eine Stelle ausgeschrieben ist. Initiativbewerbungen sind bei uns ausdrücklich willkommen.

Wen wir suchen (m/w/d)

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Mit Begeisterung für das Handels- und Gesellschaftsrecht – ob mit erster Berufserfahrung oder auf dem Weg zum Fachanwalt. Verhandlungssicheres Englisch ist ein Plus, kein Muss.

Referendare & wissenschaftliche Mitarbeiter

Anwalts- oder Wahlstation sowie Nebentätigkeit mit echter Mandatsarbeit statt Aktenablage – eng begleitet, mit Einblick in Verhandlung, Gestaltung und Prozess.

Rechtsanwaltsfachangestellte & Office

Sorgfältig, digital-affin und verbindlich im Mandantenkontakt. Voll- oder Teilzeit – sprechen Sie uns auf das passende Modell an.

Was Sie bei uns erwartet

  • Anspruchsvolle Mandate des Mittelstands – von der Gründung über M&A bis zur Nachfolge
  • Direkte Zusammenarbeit, kurze Entscheidungswege
  • Arbeit auf Deutsch und Englisch, auch mit internationalen Mandanten
  • Strukturierte Einarbeitung und geförderte Fortbildung – bis hin zum Fachanwaltslehrgang
  • Moderne, datensparsame Arbeitsweise und flexible Arbeitszeitmodelle
  • Zentral gelegene, modulare Besprechungsräume in Nürnberg (Wöhrd)

Ihre Initiativbewerbung

Überzeugen Sie uns mit einem kurzen Anschreiben (Was reizt Sie am Wirtschaftsrecht? Warum wir?), Ihrem Lebenslauf und relevanten Zeugnissen – gern mit möglichem Eintrittstermin. Eine PDF-Datei genügt.

Wir sichten jede Bewerbung persönlich und melden uns zeitnah zurück. Absolute Vertraulichkeit ist selbstverständlich – auch gegenüber Ihrem aktuellen Arbeitgeber.

Initiativbewerbung senden

Hinweise zum Umgang mit Bewerberdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung (Abschnitt „Bewerbungen“). Alle Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter (m/w/d).